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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 291/13   

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https://dejure.org/2014,104040
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 291/13 (https://dejure.org/2014,104040)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 7 AS 291/13 (https://dejure.org/2014,104040)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 7 AS 291/13 (https://dejure.org/2014,104040)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 291/13
    Unterkunftsleistungen können gemäß § 22 SGB II vom Grundsicherungsträger nur insoweit beansprucht werden, wie sie tatsächlich entstehen und gegenüber Dritten geschuldet werden (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2015 - L 8 SO 75/11

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Unbestimmter

    Einredebehaftete, aber auch regelmäßig einredefähige Forderungen, denen der Schuldner bzw. anderweitig Verpflichtete ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten kann, unterliegen nicht der Kostenerstattungspflicht (zur Verjährung einer Forderung vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 L 7 AS 291/13 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 75/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Einredebehaftete, aber auch regelmäßig einredefähige Forderungen, denen der Schuldner bzw. anderweitig Verpflichtete ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten kann, unterliegen nicht der Kostenerstattungspflicht (zur Verjährung einer Forderung vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 7 AS 291/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 SO 201/11
    Einredebehaftete, aber auch regelmäßig einredefähige Forderungen, denen der Schuldner bzw. Anspruchsinhaber ein dauerndes Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten kann, unterliegen nicht der Kostenerstattungspflicht (zur Verjährung einer Forderung vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 7 AS 291/13 -).
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